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Meldefristen!!!

01.12.2019

Gemäß Zuchtbuchordnung ist jeder Züchter verpflichtet, abgängige Zuchtpferde der Geschäftsstelle des Verbandes (entsprechend des Zuchtbezirks) zu melden. Die letzte Jahresmeldung weist den Zuchtpferdebestand per 01.01.2019 übersichtlich aus. Bitte überprüfen Sie, unter Berücksichtigung der Neuzugänge oder Stuteneintragung, ob vielleicht noch eine Veränderung in Ihrem Zuchttierbestand eingetreten ist, die noch nicht gemeldet wurde.

Hinweis:

 Die Abmeldung von registrierten Stuten und Hengsten muss bis spätestens 31.12.2019 schriftlich erfolgen, ansonsten werden die Herdbuchgebühren für nicht fristgemäß abgemeldete Zuchtpferde für 2020 fällig. Aufgrund von buchungstechnischen Gründen ist ein nachträgliches Abmelden von Zuchtpferden nicht möglich. Auf Beschluss des Vorstandes des Pferdezuchtverbandes Brandenburg-Anhalt e.V. wird im Verband die Erhebung des Stutenbeitrages sowohl für das Jahr der Bedeckung als auch das Jahr der Abfohlung einheitlich durchgeführt.   

 

Bild zur Meldung: Meldefristen!!!