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Verhaltensregeln zur Durchführung der tierzüchterischen Maßnahmen wie Stutbuchaufnahmen und Fohlenschauen

14.05.2020

GEPLANTE TERMINE FINDEN STATT!

 

Die Pferdezucht unterliegt mit der Aufnahme von Fohlen und der entsprechenden tierzuchtrechtlichen Eintragung der Elterntiere den europäischen sowie bundesdeutschen Gesetzlichkeiten der Tierzucht einem systemrelevanten landwirtschaftlichen Bereich. Der Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt ist mit der Durchführung der Registrierung und Leistungsprüfung von Equiden durch das zuständige Ministerium beauftragt und verantwortlich.

 

Aus diesem Grund sollen Stutbuchaufnahmen zu den ausgeschriebenen Terminen, wie auf den Internetseiten des Pferdezuchtverbandes Brandenburg-Anhalts veröffentlicht, stattfinden, jedoch unter besonderen Auflagen. Folgende Maßnahmen sollen zur Verhinderung zur Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus getroffen werden:

 

Bestimmungen:

  • Zwingende Anmeldung bis 5 Tage vor Durchführung des Termins
  • Maximalanzahl: 3 Personen pro Pferd, wobei keine Kinder erlaubt sind
  • Keine Zuschauer/Besucher, Publikumsverkehr wird untersagt
  • Anlieferung der Pferde laut Startliste, max. 30 min vor Startzeit anreisen
  • Startzeiten werden laut Anmeldelisten vom Veranstalter vorgegeben und spätestens am Tag vor dem Termin im Internet auf der Verbandshomepage veröffentlicht
  • grundsätzlicher Ausschluss von Beschickern mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen Erkältungssymptomen

 

Verhaltensregeln:

  • Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen sowie Verzicht von physischen Sozialkontakten ist einzuhalten
  • Reichen Sie Niemandem die Hand, auch wenn Sie dazu aufgefordert werden, beachten Sie strikt alle Hygieneregeln, wie ggf. das Niesen in die Armbeuge.
  • Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben gelten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes orientiert sich an den behördlichen Vorgaben.
  • Getränke und Nahrungsmittel sind selbst mitzubringen.

 

Ablauf:

  • Anreise
  • Anmeldung mit Pferd und den jeweiligen Unterlagen beim PZVBA
  • sofortige Identifikation des Pferdes, sowie Aufnahme der Widerristhöhe
  • anschließende Einzelvorstellung in der Reithalle/ Vorstellungsplatz mit sofortiger Auswertung
  • bei Fohlen: anschließend einzeln zur Registrierung und Kennzeichnung vorstellen
  • Abreise


Bei den diesjährigen Eintragungen/ Fohlenschauen findet kein Sammelmessen bzw. keine Vorstellung auf Ringen zur Auswertung statt. Sollten die Maßnahmen nicht eingehalten werden behält sich der Veranstalter vor, die Person/-en vom Gelände zu verweisen.

 

Das Ergebnis der Vorstellung wird im Internet bei der entsprechenden Veranstaltung veröffentlicht.

 

Bild zur Meldung: Verhaltensregeln zur Durchführung der tierzüchterischen Maßnahmen wie Stutbuchaufnahmen und Fohlenschauen